Dr. Weiß-Eberle und Dr. Merz

Gemeinschaftspraxis 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

Wir freuen uns, Sie in der Gemeinschaftspraxis von
Dr. Cornelia Weiß-Eberle
und Dr. Christoph Merz
in Herrsching am Ammersee in der Seestraße 7 begrüßen zu dürfen

Osterurlaub 

Unsere Praxis ist vom 25.03. bis einschließlich 28.03.24 geschlossen.

Ab dem 02.04.24 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da

Wir wünschen allen schöne Ostertage


Allgemeine Informationen

In unserer Praxis gilt ab sofort keine Maskenpflicht mehr. Wir empfehlen jedoch bei Erkältungsbeschwerden weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen- schutzes im Wartebereich sowie während der Behandlung.

Bei Symptomen eines akuten Infektes wie Husten, Halsschmerzen, Fieber oder Durchfällen führ Sie bitte zuhause einen einen Corona- Selbsttest durch und bringen das Ergebnis mit, bevor Sie zu uns in die Praxis kommen. 

Falls der Test positiv ausfällt und Sie medizinische Hilfe benötigen, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.


Hohes Telefonaufkommen

Aufgrund des stark gestiegenen Patientenaufkommens und der damit verbundenen großen Nachfrage sind unsere Telefonleitungen aktuell sehr stark ausgelastet. Für die langen Wartezeiten und die eingeschränkte Erreichbarkeit möchten wir uns entschuldigen

Wir bitten Sie um Geduld und Verständnis und arbeiten an einer Lösung, um dieses Problem in Zukunft besser bewältigen zu können. Zudem steht Ihnen die Möglichkeit einer online Terminvereinbarung über doctolib jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie gerne auch unseren online Rezept- Bestellservice.


Covid 19 Impfung

Unsere Praxis empfiehlt Ihnen eine Grundimmunisierung sowie eine Booster-impfung bzw. einen Doppelbooster-impfung gegen COVID 19.

Hierfür steht in unserer Praxis der Impfstoff der Firma Biontech/Pfizer für Sie bereit. Bitte vereinbaren sie einen Termin unter der 08152/399390 und bringen Ihren Impfpass sowie die ausgefüllte Einwilligungserklärung mit, die Ihnen im Folgenden als Download zur Verfügung steht:

mRNA-Impfstoffe der Firmen Biontech/Pfizer und Moderna: 


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit 1. Juli 2022 ist das Ausstellen einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Pflicht geworden. In unserer Praxis nutzen wir dieses Verfahren bereits seit Herbst 2021 und sind damit gut vertraut.
Auch alle weiteren Schritte der Digitalisierung wollen wir möglichst frühzeitig umsetzen, um Ihnen Zeit zu sparen und mehr Komfort zu ermöglichen.

 





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